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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN *)§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
  2. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sind die Allgemeinen Verkaufsbedingungen immer der Auftragsbestätigung beizufügen).
  3. Mit dem Kunden im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Ergänzungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Bis zum Beweis des Gegenteils richtet sich der Vertragsgegenstand nach einem schriftlichen Vertrag oder unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Angebot und Erstellung der Dienstleistung(en)

Wir verwenden 4 Pakete, nämlich; Bronze, Silber, Gold und Platin. Die Pakete sollen mehr Kunden über Social Media generieren, dazu gehören unter anderem: Vorbereitung und Einrichtung der Anzeigen durch Analyse und Social Media Accounts. Die Anzeigen werden gestartet, wenn dies abgeschlossen ist. Die Dauer der Vorbereitung hängt von der Mitarbeit des Kunden ab und kann von einem Tag bis zu einer Woche (1 bis 7 Tage) variieren. Bei voller Zusammenarbeit dauert es nie länger als einen Tag. Die Performance der Anzeigen hängt vom Startdatum ab, weshalb wir Ihnen raten, sich zuerst für das kostenlose Bronze-Paket zu entscheiden, da es bereits eine gewisse Vorbereitung beinhaltet. Das Platin-Paket ist nur für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern gedacht und wird in Absprache erstellt.

§ 3 Zur Verfügung gestellte Unterlagen

An allen dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – wie z.B. Berechnungen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden hierzu eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Nehmen wir das Angebot des Kunden nicht innerhalb der in § 2 genannten Frist an, so sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.

§ 4 Preise und Zahlung

Wir bieten derzeit 3 Leistungspakete mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen an, nach 30 Tagen verfallen die Leistung und alle damit verbundenen Techniken, Dokumente, Anzeigen und Zahlungsverpflichtungen. Das Servicepaket kann auf Kundenwunsch jederzeit verlängert oder reaktiviert werden.

Die Servicepakete können online auf unserer Website oder per Banküberweisung bestellt und bezahlt werden, das Paket wird am nächsten Tag um 08:00 Uhr europäischer Zeit wirksam, wenn die Zahlung erfolgt, und endet am 31. Tag um 08:00 Uhr europäischer Zeit.

Die Gesamtkosten für Werbung in sozialen Medien betragen 150,= Euro. Wir berechnen 150 Euro extra für die Werbekosten an die Social-Media-Plattform, diese Kosten können wir wegen der Steuer und Ihrer Privatsphäre in Bezug auf Finanzdaten nicht übernehmen. Denken Sie daher daran, dass Sie nach 30 Tagen 150,= mehr bezahlen.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Aufschlüsselung des Paketpreises: Wir berechnen 30% Anlaufkosten und 70% Personal- und Gemeinkosten.

Für die verbleibende Zeit gilt das 14-tägige Widerrufsrecht, d.h. für die verbleibende Zeit wird der pro Tag berechnete Betrag erstattet. Ein Berechnungsbeispiel, wenn Sie nach 7 Tagen stornieren; Euro 500:30X23 = 450 Euro - 30% = 315 Euro

Die auf Social Media anfallenden Werbekosten sind und bleiben für den Kunden.

§ 6 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit hängt von der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden ab. Der Einwand der Nichterfüllung des Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns insoweit entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehrkosten zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Liegen die vorstehenden Voraussetzungen vor, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der unbeabsichtigten Verschlechterung der Kaufleistung(en) in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Verzug gerät oder Schuldner geworden ist.
  3. Im Falle eines von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Lieferverzuges haften wir für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalen Verzugsgebühr in Höhe von 3 % des Lieferwertes, höchstens jedoch 15 % des Lieferwertes. Wir haften nicht für Verzögerungen, die durch externe Medien verursacht werden, wie z.B. ein Ausfall von Facebook oder anderen sozialen Medien.
  4. Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs bleiben unberührt.

§ 7 Gefahrübergang bei der Erbringung von Dienstleistungen

Werden die Dienstleistung(en) für den Kunden auf dessen Wunsch erbracht, geht das Risiko der erbrachten Dienstleistungen an D&R-recommerce, das Risiko der Werbekosten trägt der Kunde. Das bedeutet, dass der Kunde im ersten Monat Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der Abonnementkosten hat, wenn die versprochenen Ziele nicht erreicht werden. Eine Ausnahme von dieser Regel ist, wenn sich herausstellt, dass der Kunde unrichtige, unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

§ 8 Eigentumsvorbehalt *

  1. * Wir arbeiten mit anderen Gesundheits- und Wellnessunternehmen zusammen, die Initialen 8 und 9 gelten nur, wenn physische Artikel verkauft werden. Die erweiterte Version finden Sie unter https://texfittrading.de/policies/terms-of-service
  2. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir nicht immer ausdrücklich auf diese Bezug nehmen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zu einem ausreichenden Wiederbeschaffungswert zu versichern (Hinweis: nur für den Verkauf von Waren mit hohem Wert zulässig). Sind Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchzuführen, so hat der Kunde diese rechtzeitig auf eigene Kosten durchzuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. Wenn der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten eines Rechtsstreits gemäß Artikel 771 der Zivilprozessordnung zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Schaden.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen gegen den Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Übertragung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine einstweilige Verfügung vorliegt. [Hinweis: Diese Klausel gilt nicht, wenn kein erweiterter Eigentumsvorbehalt gewünscht wird.]
  5. Die Verarbeitung, Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und für unseren Auftrag. In diesem Fall besteht das Recht des Kunden, auf die Kaufsache zu vertrauen, auch für die umgebildete Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Gleiches gilt im Falle des Mischens. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptgeschäft anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns das Miteigentum anteilmäßig überträgt und das so entstehende Alleineigentum bzw. Miteigentum für uns behält. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die uns infolge der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten entstehen; Wir nehmen diese Abtretung zu diesem Zeitpunkt an.
  6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Nachbesserung des Herstellers *

  1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der von uns gelieferten Ware an unseren Kunden. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Nutzers beruhen. (Hinweis: Beim Verkauf gebrauchter Ware kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der in Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche gänzlich ausgeschlossen werden.)

Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor der Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

  1. Weist die gelieferte Ware trotz aller Sorgfalt einen Mangel auf, der bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder vorbehaltlich rechtzeitiger Mängelrüge Ersatzware liefern. Uns ist stets Gelegenheit zu geben, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Rückgriffsansprüche bleiben von der vorstehenden Regelung uneingeschränkt unberührt.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder das Entgelt mindern.
  3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Abnutzung, sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeignete Baugrundstücke oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Nehmen der Kunde oder Dritte unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vor, so können für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängel geltend gemacht werden.
  4. Ansprüche des Kunden auf Ersatz der zum Zweck der Leistung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Kosten erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als den Standort des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  5. Regressansprüche des Kunden gegen uns stehen nur insoweit zu, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehen. Absatz 6 gilt entsprechend, soweit der Rückgriffsanspruch des Bestellers gegen den Lieferer greift.

§ 10 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und alle Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (bitte beachten Sie, dass die Verwendung der Klausel nicht zulässig ist, wenn mindestens eine der Parteien ein Unternehmen ist, das nicht im Handelsregister eingetragen ist)
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zum Zwecke der Ausführung dieser Vereinbarung getroffen werden, werden in dieser Vereinbarung schriftlich niedergelegt.

 

Anhang  Notizen

Zwar gelten die Klauselverbote der Katalogelemente der §§ 308, 309 BGB nicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB auf der Grundlage von § 310 Abs. 1 BGB verwendet werden, doch kann umgekehrt nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die Verwendung von Klauseln wie den in den §§ 308 und 309 BGB genannten gegenüber Gewerbetreibenden der materiell-rechtlichen Beurteilung der §§ 305 ff. BGB grundsätzlich standhält. Gemäß § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB, der auch für die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern gilt, ist im Zweifel ein unangemessener Nachteil des Vertragspartners in Kauf zu nehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Vorschrift, von der abgewichen ist, unvereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Kataloge der Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB durch die Auslegung des § 307 BGB auch im Handelsverkehr mittelbare Bedeutung erlangen.

Die Verbote der Klauseln des § 308 BGB sind in der Regel auf Verkäufe zwischen Unternehmern übertragbar, weil die wirtschaftlichen Besonderheiten in ihrem Beurteilungsumfang berücksichtigt werden. Andererseits ist eine solche pauschale Lösung bei den Verboten des § 309 BGB nicht möglich, aber der Verstoß gegen § 309 ist auch ein Indiz für die Ungültigkeit der Klausel bei Verkäufen zwischen Unternehmern. In diesem Fall empfiehlt es sich, vor der Nutzung der AGB eine Einzelfallprüfung durch eine rechtskundige Person durchführen zu lassen.

Transparenzgebot

Dieses Erfordernis führt dazu, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zweifel unangemessen nachteilig ist, auch wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Erfordernis bedeutet, dass undurchsichtige Klauseln als solche als unwirksam anzusehen sind, ohne dass dem Vertragspartner ein materiell unangemessener Nachteil entsteht. Darüber hinaus bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und Klauseln zur Beschreibung von Dienstleistungen gilt, die in der Regel von der Inhaltseinstufung ausgenommen sind.

Beschränkung auf spätere Leistung

Im Falle einer mangelhaften Sache kann der Kunde nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelhaften Sache oder, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, auch Schadensersatz verlangen. Erst wenn die Leistung nicht erfolgreich, nicht möglich oder unzumutbar ist, kann der Kunde – hilfsweise – Gewährleistungsrechte geltend machen: Widerruf oder Minderung.  Lediglich Leistungsbeschränkungen sind unwirksam, wenn dem Vertragspartner im Falle der späteren Nichterfüllung das Recht zur Minderung entzogen wird.

Einschränkungen

Ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Nutzers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Nutzers beruhen, ist unwirksam.

 

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